Der Beitrag erläutert die Grundlagen der Haftungsansprüche gegen Berater unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Haftungsmaßstäben für die einzelnen Beratergruppen (Steuerberater, Abschlussprüfer, Rechtsanwälte und Notare). Er zeigt anhand von Beispielen auf, wie weit die Beraterhaftung reicht und wie weit die Haftung der Berater sich von jener des Aufsichtsratsmitgliedes bzw des Vorstandes unterscheidet.