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Wenger, Zur Haftung des Sacheinlageprüfers, RWZ 2006, 139:

Fachliteratur ZIKAufsätzeZIK 2006/156ZIK 2006, 124 Heft 4 v. 25.8.2006

Der Autor bespricht die Entscheidung OGH 6 Ob 39/06p (= ZIK 2006/129, 106). Danach haftet der Sacheinlageprüfer (Gründungsprüfer) bei Abgabe eines unrichtigen Prüfberichts nicht dem Sacheinleger, da die Prüfung der Sacheinlage im Zuge der Gründung oder Kapitalerhöhung den Interessen der Gesellschaft sowie von deren Gläubigern und Gesellschaftern, nicht aber auch den Interessen des Einbringers dient.

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