Der Autor untersucht, ob § 3 Abs 2 AVRAG erweitert dahin auszulegen ist, dass auch jene Fälle von dieser Ausnahmebestimmung erfasst sein sollen, in denen eine Übernahme zwar vor, aber in Hinblick auf einen bevorstehenden Konkurs stattfindet. Er lehnt nach einer Betrachtung des europarechtlichen Hintergrundes diese erweiternde Auslegung ab.