Die Autorin stellt die Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit gem § 61 KO aufgrund des Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis Exekution geführt werden kann.
Die Autorin stellt die Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit gem § 61 KO aufgrund des Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis Exekution geführt werden kann.