Der Autor untersucht anlässlich einer aktuellen Entscheidung die Frage, ob Arbeiter, denen vertraglich Angestellteneigenschaft zugesichert wurde, entgegen dem Wortlaut des § 3 Abs 3 IESG Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld unter Berücksichtigung der sich aus dem AngG ergebenden längeren Kündigungsfristen haben.