Die Autoren gehen der im EKEG nicht ausdrücklich geregelten Frage nach, wie eigene Anteile bei der Beurteilung des Gesellschaftertatbestandes nach § 5 EKEG zu behandeln sind.
Die Autoren gehen der im EKEG nicht ausdrücklich geregelten Frage nach, wie eigene Anteile bei der Beurteilung des Gesellschaftertatbestandes nach § 5 EKEG zu behandeln sind.