Die Autorin geht auf die geplanten Änderungen im ABGB ein, wonach eine Regelung bezüglich der Sicherstellung von Bauverträgen eingeführt werden soll. Grundanliegen dieser neuen Bestimmung soll die Minderung des Insolvenzrisikos des Werkunternehmers bei Arbeiten an fremden Grundstücken sein, da diesem die üblichen Entgeltsicherungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.