Da bei der Exekution auf Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Drittschuldner besonderes Fachwissen verlangt wird, enthält die vom BMJ erstellte Übersicht die wesentlichen dabei zu beachtenden Punkte. Darüber hinaus dienen die angeführten Beispiele der Veranschaulichung der Berechnung des gepfändeten Betrages.