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Der zusammengebrochene Zwangsausgleich

ZIK aktuellStephan RielZIK 2003/107ZIK 2003, 87 Heft 3 v. 25.6.2003

Können nach Bestätigung des Zwangsausgleiches, aber vor Aufhebung des Konkursverfahrens die Masseforderungen nicht bezahlt werden, tritt nach hA „Zusammenbruch des Zwangsausgleiches“ mit der Wirkung ein, dass das Konkursverfahren ohne Rücksicht auf den Zwangsausgleich fortzusetzen ist 1)1)Vgl zuletzt OLG Wien ZIK 1998, 173; OGH ZIK 2000/170, 141 = SZ 72/137; Rechberger /Thurner , Insolvenzrecht (2001) Rz 300; Dellinger /Oberhammer , Insolvenzrecht (2002) Rz 607.). Der nachstehende Beitrag versucht, einigen damit verbundenen Fragen nachzugehen.

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