Der Autor stellt das mit der EuInsVO eingeführte „europäische Insolvenzverfahren“ vor, das einerseits durch die Erstreckung auf das gesamte Vermögen des Schuldners im Gemeinschaftsgebiet und andererseits durch die Unterscheidung in ein Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gekennzeichnet ist. Er geht insb auf den Begriff der Niederlassung, dessen einzelne Kriterien und auf die Frage, ob Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften darunter subsumiert werden können, ein.