Die Autoren bieten einen Überblick über den bisherigen Meinungsstand von Lehre und Rsp bezüglich der Rechnungslegungspflichten des Masseverwalters. Sie treten dafür ein, dass bei Vorliegen bestimmter, nachzuweisender Kriterien die Rechnungslegungspflicht nach Konkurseröffnung wegfallen könne, was mit dem Zweck sowohl des Konkursrechts als auch der handelsrechtlichen Bilanzierungspflichten vereinbar sei.