Der Autor kritisiert die Ausführungen des OGH, wonach Vertragspartnern des Masseverwalters bezüglich genehmigungspflichtiger Verträge keine Rekurslegitimation zukomme, weil der OGH die Jud des EGMR zu Art 6 EMRK unberücksichtigt lasse.
Der Autor kritisiert die Ausführungen des OGH, wonach Vertragspartnern des Masseverwalters bezüglich genehmigungspflichtiger Verträge keine Rekurslegitimation zukomme, weil der OGH die Jud des EGMR zu Art 6 EMRK unberücksichtigt lasse.