§ 31 Abs 1 KO
§ 502 ZPO
Die Frage, welche Nachforschungen im Einzelnen notwendig und zweckmäßig gewesen wären, um beim Anfechtungsgegner die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit (bzw Überschuldung) des Gemeinschuldners entstehen zu lassen, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage dar. Die Beurteilung, ob fahrlässiges Verhalten vorliegt, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab.