Die Autorin setzt sich kritisch mit der Rsp des OGH auseinander, wonach ein Arbeitnehmer, der trotz Entgeltvorenthaltung nicht austrete, dem "Fremdvergleich" mit einem "normalen" Arbeitnehmer nicht standhalte und daher für den Fall des Arbeitgeberkonkurses infolge sittenwidriger Risikoverlagerung auf den Insolvenz Ausfallgeld Fonds die IESG-Sicherung verliere (vgl ZIK 1999, 141 und 216; sowie unten ZIK 2000/230, S 178, und 231, S 179). Die Autorin legt dar, warum dieser Ansicht nicht grundsätzlich, sondern allenfalls in Ausnahmefällen zu folgen ist.