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Verordnung (EG) Nr 1346/2000 über Insolvenzverfahren

ZIK aktuellBarbara GoethZIK 2000/186ZIK 2000, 148 Heft 5 v. 25.10.2000

Die Insolvenzverordnung wird am 31. 5. 2002 für sämtliche Mitgliedstaaten der EU - mit einziger Ausnahme Dänemarks - in Kraft treten. Sie ersetzt das 1995 unterzeichnete, aber nie in Kraft getretene Übereinkommen über Insolvenzverfahren.

Mit dem am 1. 5. 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam erfolgte eine Vergemeinschaftung 1)1)Vgl Thun-Hohenstein , Der Vertrag von Amsterdam (1997) 28. der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen durch Überführung dieser Rechtsmaterie in Titel IV des EG-Vertrags (“Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr"). Entsprechend der dadurch geschaffenen Möglichkeit, zur Rechtsetzung nunmehr über das in Art249 EG niedergelegte Rechtshandlungsinstrumentarium zu verfügen, hat der Rat für Justiz und Inneres am 29. 5. 2000 neben zwei weiteren gemeinschaftsrechtlichen Rechtsinstrumenten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen iSd Art 65 EG2)2) Verordnung (EG) Nr 1347/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten, ABl L 160 vom 30. 6. 2000, S 19 ff, und Verordnung (EG) Nr 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten, ABl L 160 vom 30. 6. 2000, S 37 ff. die Verordnung (EG) Nr 1346/2000 über Insolvenzverfahren 3)3)ABl L 160 vom 30. 6. 2000, S 1 ff. angenommen.

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