Die Europäische Insolvenzverordnung schafft ab 31. 5. 2002 ein gemeinschaftsweites System einer “kontrollierten" Universalität der nationalen Insolvenzverfahren. Mit In-Kraft-Treten der Verordnung erfasst das inländische Konkursverfahren auch das im Ausland belegene Vermögen des Gemeinschuldners. Ziel dieses Aufsatzes ist die Darstellung des Systems der “kontrollierten" Universalität und ein Beitrag zur Diskussion über die kollisionsrechtliche Behandlung dinglicher Sicherungsrechte.