vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klage über einen vor dem Arbeitsamt (Bundessozialamt) nicht geltend gemachten Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld

Judikatur ZIKZIK 1995, 196 Heft 6 v. 1.12.1995

IESG § 6 Abs 2, § 10

ASGG § 67 Abs 1 Z 1, § 86

Im gerichtlichen Verfahren über die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld darf der zuvor im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Anspruch nur in quantitativer Hinsicht geändert werden. Dagegen darf der Kläger sein Begehren nicht auf eine andere Anspruchsgrundlage stützen als zuvor im Verfahren vor dem Arbeitsamt (Bundessozialamt).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!