OLG Wien, 06.02.2025, 18 Bs 237/24w
Zulässige Politikerkritik auf Telegram
Bei der Ermittlung des Bedeutungsinhalts einer Äußerung ist auf das Verständnis des angesprochenen Rezipientenkreises (hier: eines Telegram-Postings) abzustellen, nicht auf die Absicht des Verfassers.

