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OLG Graz 6.2.2025, 1 Bs 9/25w – Rechtzeitigkeit des Entschädigungsantrags (I)

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2025/59ZIIR 2025, 378 Heft 4 v. 18.11.2025

OLG Graz, 06.02.2025, 1 Bs 9/25w
Rechtzeitigkeit des Entschädigungsantrags (I)

Der Anspruch auf Entschädigung nach §§ 6 ff MedienG kann auch nach Ablauf der Frist des § 8a Abs 2 MedienG (6 Monate) geltend gemacht werden, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens rechtzeitig ein unselbstständiger Entschädigungsantrag gestellt wurde und das Verfahren eingestellt wurde.

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