OLG Graz, 06.02.2025, 1 Bs 9/25w
Rechtzeitigkeit des Entschädigungsantrags (I)
Der Anspruch auf Entschädigung nach §§ 6 ff MedienG kann auch nach Ablauf der Frist des § 8a Abs 2 MedienG (6 Monate) geltend gemacht werden, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens rechtzeitig ein unselbstständiger Entschädigungsantrag gestellt wurde und das Verfahren eingestellt wurde.

