OLG Graz, 12.02.2025, 9 Bs 9/25d
Rechtzeitigkeit des Entschädigungsantrags (II)
Der Anspruch auf einen Entschädigungsbetrag nach §§ 6 ff MedienG kann im Strafverfahren bis zum Schluss der Hauptverhandlung geltend gemacht werden, wobei die sechsmonatige Frist des § 8a Abs 2 MedienG in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt.

