OGH, 18.03.2025, 4 Ob 184/24y
Verbandsklage, Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen, Lastschrift
Die Bundesarbeitskammer ist nach § 29 KSchG zu jeder Verbandsklage nach §§ 28 und 28a KSchG aktiv legitimiert; Zweck der Verbandsklage ist es, Verhaltensweisen zu unterbinden, die im Widerspruch zum geltenden innerstaatlichen Recht stehen.

