OGH, 21.01.2025, 4 Ob 138/24h
OGH, 21.01.2025, 4 Ob 196/24p
Zum Bedeutungsinhalt einer Äußerung nach § 7 UWG/§ 1330 ABGB / Unterlassungsgebot
Unwahr ist eine Äußerung dann, wenn ihr sachlicher Kern nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt, und zwar im Zeitpunkt der Äußerung. Die journalistische Sorgfalt stellt einen Rechtfertigungsgrund dar, der neben den Wahrheitsbeweis tritt und ins Zivilrecht übernommen wurde. Ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt stellt einen Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt iSd § 1 Abs 1 UWG dar.

