vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Doppelschlag aus Luxemburg: Lauterkeits- und datenschutzwidrige Inbox-Werbung

AufsätzeHon.-Prof. Dr. Clemens ThieleZIIR 2022, 30 Heft 1 v. 3.3.2022

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil11EuGH 25.11.2021, C-102/20 (PStWL Städtische Werke Luf a.d. Pegnitz GmbH), ECLI:EU:C:2021:954; abgedruckt in diesem Heft in der Rubrik „Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht“ ZIIR 2022, 106ff. hat der Europäische Gerichtshof das wohl bisher als allgemein ausreichende Verständnis einer „unerwünschten elektronischen Post“22Dieses unter Technikern bekannte „Spamming“ verstehen Juristen als eine Nachricht werblichen Inhalts, die von einem Absender gezielt an einen oder mehrere Empfänger (massenhaft) im Wege der Individualkommunikation an eine bestimmte E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer verschickt wurde; so bereits § 101 TKG 1997 (vgl Thiele, Erste Anmerkung zur Novellierung des § 101 TKG, RdW 1999, 570. Sedes materiae bildet nunmehr § 174 Abs 3 TKG 2021 idF BGBl I 190/2021. erheblich verändert. Die Höchstrichter aus Luxemburg haben einer seit Wirksamwerden der ePrivacy-RL33Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation – ePrivacy-RL, ABl L 201/2002, 37. bestehenden Regelung aus dem Jahr 2002 einen erheblichen Anwendungsbereich verschafft, der nicht nur die werbliche, elektronische Kommunikation radikal verändern kann, sondern auch dem mehrfachen elektronischen Belästigen eine lauterkeitsrechtliche Dimension hinzufügt, die Unternehmen im Electronic Marketing und der Telekommunikationsbranche zu raschem Handeln zwingt. Der folgende Beitrag versucht ausgehend von einer Darstellung und Einordnung des Urteils erste mögliche Auswirkungen auf betroffene Geschäftsmodelle des E-Commerce zu erörtern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte