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Ein Jahr Neuregelung der Cloud-Nutzung durch Rechtsanwälte (§ 40 Abs 3 RL-BA 2015)

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger , Univ.-Ass.in Mag.a Tanja WeilgunyZIIR 2022, 20 Heft 1 v. 3.3.2022

Vor etwas mehr als einem Jahr wurden die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme externer Dienstleister zur elektronischen Datenverarbeitung durch Rechtsanwälte neu geregelt. Die Neufassung des § 40 Abs 3 RL-BA 2015 verfolgt vorrangig das Ziel, die Cloud-Nutzung durch den Anwaltsstand rechtlich zu erfassen und zu begünstigen. Der Beitrag analysiert diese Bestimmung und zeigt auf, wo möglicherweise noch Bedarf zur Nachschärfung besteht.

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