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Neue, digitale Beweismittel im Zivilprozess

AufsätzeMag. Tobias WeidingerZIIR 2022, 12 Heft 1 v. 3.3.2022

Gerichte sehen sich regelmäßig mit digitalen Beweismitteln konfrontiert, die teilweise nur mit erheblichen Schwierigkeiten in das österreichische Beweismittelsystem eingeordnet werden können.11 Spitzer in Spitzer/Wilfinger (Hrsg), Beweisrecht. Kommentar der §§ 266 bis 389 ZPO (2020) Vorbem zu §§ 266 ff ZPO Rz 25; Gitschthaler in Fasching/Konecny (Hrsg), Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen III/13 (2017) § 368 ZPO Rz 4; vgl auch Hofmann, Digitale Beweismittel nach der österreichischen ZPO, in Feiler/Raschhofer (Hrsg), Innovation und internationale Rechtspraxis (2009) 285 (292). Die Nutzung digitaler Beweismittel ist weitgehend ungeregelt,22 Hofmann in Feiler/Raschhofer 285 (287); vgl Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts. Erkenntnisverfahren9 (2017) Rz 852. wodurch die Zuordnung zu einer bestehenden Beweismittelkategorie erschwert wird.33S etwa Spitzer in Spitzer/Wilfinger, Beweisrecht Vorbem zu §§ 266 ff ZPO Rz 25; vgl auch Wilfinger in Spitzer/Wilfinger, Beweisrecht § 318 ZPO Rz 1. Der vorliegende Beitrag44Der Beitrag basiert auf einem Vortrag im Rahmen der Österreichischen Assistententagung zum Zivilverfahrensrecht vom 8.10.2021 und dem hierzu erscheinenden Sammelbandbeitrag Weidinger, (Neue) digitale Beweismittel im Zivilprozess – ist das österreichische Beweisrecht technologischen Neuerungen gewappnet? (2022, Sammelband in Bearbeitung). fokussiert sich auf die – auch in praxi bedeutsame – Unterscheidung zwischen Urkunden, Auskunftssachen und Augenscheinsgegenständen.

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