Deskriptoren: Computerprogramm; Erschöpfung; Bearbeitung; Datenbank; Containerterminal-Betriebssystem; Eigentumsverschaffung an Hard- und Software.
Normen: § 5 Abs 2 UrhG, § 16 Abs 3 UrhG, § 40f Abs 1 UrhG, § 40h Abs 3 UrhG
Mit einem Datenbank-Link erfolgt durch die Datenentnahme und die entsprechende rückführende Beschreibung der Abgleich eines bloß geringen Teils der in der Datenbank gespeicherten Daten, deren Generierung der Datenbankherstellung bloß vorgeschaltet ist. Die angesprochene Datenbank (Oracle 9 System) wird somit zur Speisung einer weiteren Datenbank (Oracle 11 Datenbank) in rechtmäßiger Weise benutzt.