Deskriptoren: Herstellerbezeichnung; Lichtbild; Metadaten; Bilddatei.
Normen: § 74 Abs 2 UrhG
§ 74 Abs 3 UrhG räumt dem Hersteller das Recht ein, jedem anderen die Verbreitung und Vervielfältigung von Lichtbildern ohne die Bezeichnung des Herstellers zu untersagen.