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Kurznachrichten und -beiträge

Kurznachrichten und -beiträgePeter BurgstallerZIIR 2016, 396 Heft 4 v. 1.11.2016

• EU-US-Datenschutzschild per 01.08.2016 in Kraft

Seit 01.08.2016 können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bürger-Leitfaden, der darlegt, welche Wege jeder Einzelperson offenstehen, wenn sie der Ansicht ist, dass bei der Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten die Datenschutzvorschriften nicht berücksichtigt wurden. Gemäß Datenschutzschild unterliegen Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Ist ein EU-Bürger der Auffassung, dass seine Daten im Rahmen des Datenschutzschilds missbraucht wurden, stehen ihm mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung offen, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann. Idealerweise wird sich das Unternehmen selbst um die Beschwerde kümmern und das Problem lösen. Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Einzelpersonen können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig. US-amerikanische Unternehmen bestätigen zur Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste mittels Selbstzertifizierung, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Das US-Handelsministerium wird überwachen und aktiv prüfen, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen. Die Datenschutzschildliste ist unter https://www.privacyshield.gov/list abrufbar.

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