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Auch dem EU-Patent droht das Aus durch Brexit

Kurznachrichten und -beiträgeVerena SchimplZIIR 2016, 398 Heft 4 v. 1.11.2016

Vor bereits mehr als 5 Jahren wurde der rechtliche Grundstein zum jahrelang diskutierten Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (kurz: EU-Patent) durch den Beschluss 2011/167/EU gelegt. Seitdem wurden in 2012 die Verordnungen VO (EU) 1257/2012 und VO (EU) 1260/2012 zur Umsetzung des Gemeinschaftspatents erlassen, sowie 2013 das Übereinkommen 2013/C 175/01 über ein einheitliches Patentgericht unterzeichnet, welches mit der Ratifikation von 13 Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Mit Stand September 2016 konnte eine Ratifikation von 11 Ländern verzeichnet werden. Deutschland und das Vereinigte Königreich – zwei der drei patentstärksten Mitgliedstaaten, welche zwingend für das Inkrafttreten des Übereinkommens ratifizieren müssen – haben bisher der Ratifikation nicht zugestimmt. Obwohl von Experten vor dem Brexit ein prognostizierter Start des EU-Patents für 2017 vorausgesagt wurde, bedeutet ein EU-Austritt des Vereinigten Königreichs vermutlich erneut eine unabsehbare Verzögerung des langersehnten EU-Patents.

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