Beim Buchpreisbindungsgesetz handelt es sich um ein Unikat unter den österreichischen Gesetzen, da das Festsetzen von Mindestpreisen für Waren dem vorherrschenden marktwirtschaftlichen Denken widerspricht.1 In anderen Branchen wäre eine Preisbindung für Waren nicht vorstellbar. Für Bücher werden die Preise für Letztverbraucher zwingend festgelegt.2 Allerdings gerät die Preisbindung zunehmend in Bedrängnis. Einerseits der Eintritt in die EU und andererseits der zunehmende Handel von Büchern im Internet veranlassten den Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten zu mehreren Novellierungen des Buchpreisbindungsgesetzes (BPrBG).3 Im Zuge der letzten Novelle 2014 erweiterte der Gesetzgeber die Preisbindung auf den grenzüberschreitenden Onlinehandel.4 Der EuGH prüfte die neue Rechtslage nach 2014 auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht noch nicht.5