Die grundrechtlichen Zuständigkeiten und Aufgaben des VwGH sind vielfältig. Einfachgesetzliche Rechtswidrigkeiten reichen mitunter in die Grundrechtssphäre, sodass der VwGH schon insoweit im materiellen Sinn am Maßstab der Grundrechte prüft. Im Zuge der grundrechtskonformen Interpretation oder der Anwendung einfachgesetzlicher Grundrechtsverweisungen werden die Grundrechte auch zum expliziten Maßstab der Entscheidungsprüfung. Regelmäßig hat der Gerichtshof außerdem die Grundrechtskonformität genereller Rechtsakte wahrzunehmen - in Form der verfassungsrechtlichen Anfechtungspflicht oder im Rahmen der unionsrechtlichen Pflichten zur Vorlage oder zur Beachtung des Anwendungsvorrangs. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung der Grundrechte als Prüfungsmaßstab des VwGH unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeitsüberschneidungen mit dem VfGH und der unionsrechtlichen Dimension des Grundrechtsschutzes.*

