Der Beitrag behandelt den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof im Revisionsverfahren. Die hier maßgebliche Schwelle der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird dabei zunächst vor dem Hintergrund der Rolle des Verwaltungsgerichtshofes im Gefüge des öffentlich-rechtlichen Rechtschutzsystems in den Blick genommen. Daran anschließend werden die konkreten Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision anhand der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes herausgearbeitet. Im Fokus stehen dabei die drei Fallkonstellationen des Art 133 Abs 4 B-VG, aber auch die formalen Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Revisionsschriftsatz.*

