Das Verhältnis des VwGH zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Verfassungsgerichtsbarkeit beruht auf Systementscheidungen, die durch die Dezemberverfassung 1867 und das VwGG 1875 vorgenommen wurden. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung dieses Verhältnisses seit der Dezemberverfassung 1867 bis zur Rechtslage nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform 2012 nach und macht rechtspolitische Vorschläge zu möglichen Weiterentwicklungen.*

