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Der Verwaltungsgerichtshof im Gefüge des österreichischen gerichtlichen Rechtsschutzsystems

AbhandlungenRudolf ThienelZfV 2026/14ZfV 2026, 141 Heft 2 v. 29.6.2026

Das Verhältnis des VwGH zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Verfassungsgerichtsbarkeit beruht auf Systementscheidungen, die durch die Dezemberverfassung 1867 und das VwGG 1875 vorgenommen wurden. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung dieses Verhältnisses seit der Dezemberverfassung 1867 bis zur Rechtslage nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform 2012 nach und macht rechtspolitische Vorschläge zu möglichen Weiterentwicklungen.**Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, der im Rahmen der Tagung "150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich" gehalten wurde, die am 22. und 23. Jänner 2026 an der Universität Graz stattgefunden hat. Eine umfangreichere Ausarbeitung der hier behandelten Thematik ist als selbständige Veröffentlichung publiziert worden: Thienel, Der Verwaltungsgerichtshof im gerichtlichen Rechtsschutzsystem. Eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung (2026). Für den vorliegenden Beitrag wurde die Vortragsform beibehalten und nur einige Zitate von Belegstellen ergänzt.

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