Das Verhältnis zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung war bei Einführung des Verwaltungsgerichtshofs ein zentraler Diskussionspunkt. Die damals debattierten Fragen wurden im Laufe der folgenden eineinhalb Jahrhunderte in unterschiedlicher Schattierung immer wieder aufgeworfen. Mit dem folgenden Beitrag sollen jene Stellschrauben herausgearbeitet werden, die das Verhältnis zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung gestalten können. Im Anschluss daran wird überlegt, wie diese Stellschrauben im Laufe der Zeit eingesetzt wurden und was zukünftig erwartet werden kann.*

