Die erste österreichische Verfassung, die einen VwGH vorsah, war die Dezemberverfassung von 1867. Ihre Erlassung fiel in eine Zeit, als in ganz Mitteleuropa die 1848/49 gescheiterte konstitutionelle Bewegung zu neuem Leben erwachte. Der VwGH nahm 1876 seine Tätigkeit auf; seine leitenden Prinzipien - Generalklausel, Einstufigkeit und Zentralisation, Beschränkung auf die Rechtskontrolle, öffentliches und mündliches Verfahren - waren sämtlich in der Dezemberverfassung vorgezeichnet und hatten bis zur großen Reform von 2012 fast unverändert Bestand.*

