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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als historische Errungenschaft der Rechtsstaatlichkeit in Österreich

AbhandlungenThomas OlechowskiZfV 2026/12ZfV 2026, 130 Heft 2 v. 29.6.2026

Die erste österreichische Verfassung, die einen VwGH vorsah, war die Dezemberverfassung von 1867. Ihre Erlassung fiel in eine Zeit, als in ganz Mitteleuropa die 1848/49 gescheiterte konstitutionelle Bewegung zu neuem Leben erwachte. Der VwGH nahm 1876 seine Tätigkeit auf; seine leitenden Prinzipien - Generalklausel, Einstufigkeit und Zentralisation, Beschränkung auf die Rechtskontrolle, öffentliches und mündliches Verfahren - waren sämtlich in der Dezemberverfassung vorgezeichnet und hatten bis zur großen Reform von 2012 fast unverändert Bestand.**Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, der im Rahmen der Tagung "150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich" gehalten wurde, die am 22. und 23. Jänner 2026 an der Universität Graz stattgefunden hat.

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