Hoheitliches Handeln deutscher Behörden unterliegt der Kontrolle durch eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit. Darin liegt eine eminente rechtsstaatliche Errungenschaft. Unter der Deutungsfolie der Ausbildung rechtsstaatlicher Grundsätze zeichnet der vorliegende Beitrag nach, welche historischen Entwicklungspfade die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit genommen hat. In Gegenüberstellung zum - und in Zusammenführung mit dem - Europäischen Gerichtshof wird der Frage nachgegangen, inwiefern Verwaltungsgerichtsbarkeit auch unionsrechtlich gedacht ist und werden sollte. Aus den Beobachtungen lassen sich Reformpotenziale des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Europäischen Rechtsschutzsystem freilegen.*

