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Der Verwaltungsgerichtshof und die Verfahrenseffizienz

AbhandlungenCaroline Lechner-HartliebZfV 2026/17ZfV 2026, 166 Heft 2 v. 29.6.2026

Verfahrenseffizienz im Sinne von Einfachheit, Raschheit und Kostenersparnis ist ein zentrales Motiv der Verfahrensgesetzgebung, aber auch Maßstab für die verwaltungsbehördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahrensführung. Der VwGH fungiert hierbei als Hüter der Verfahrenseffizienz, indem er deren Aspekte, insbesondere die Raschheit beziehungsweise Verfahrensbeschleunigung, bei der Auslegung verfahrensrechtlicher Normen berücksichtigt. Die Effizienzargumente stehen in einer Vielzahl von Fällen in engem Zusammenhang mit dem effektiven Rechtsschutz und Verfahrensgarantien.**Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, der im Rahmen der Tagung "150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich" am 23. Jänner 2026 an der Universität Graz gehalten wurde. Die Vortragsfassung wurde weitgehend beibehalten. Für wertvolle Anmerkungen danke ich Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter herzlich.

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