Der vorliegende Beitrag widmet sich den in der österreichischen Rechtsordnung positivrechtlich geregelten Mechanismen zwischen bestehenden Rechtsvorschriften und neu erlassenen, von diesen abweichenden Rechtsvorschriften, die rechtswissenschaftlich mit den Begriffen "Derogation", "Invalidation" und "Suspension" bezeichnet werden. Im Schrifttum wird die Terminologie oft nicht einheitlich verwendet. Dies gibt Anlass, die mit den drei genannten Begriffen bezeichneten Vorgänge innerhalb der österreichischen Rechtsordnung mit Blick auf Wirkungen, Voraussetzungen und Beispiele zu untersuchen.

