Die gesetzlichen Regelungen zur Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden mehrfach vom VfGH beanstandet. Während ursprünglich grundrechtliche Bedenken geäußert wurden, hat der VfGH in einer rezenten Entscheidung den Ausschluss der Gewährung von Verfahrenshilfe in gewissen verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus rechtsstaatlicher Perspektive geprüft. Der Gerichtshof hat dabei das Verhältnis zwischen dem rechtsstaatlichen Grundprinzip und dem einfachen verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip präzisiert. In diesem Beitrag werden ausgehend von dieser Entscheidung zum Institut der Verfahrenshilfe im Allgemeinen und der gestuften Rechtsstaatlichkeit im Besonderen weiterführende Überlegungen angestellt.

