Der liberale demokratische Rechtsstaat, wie er in der österreichischen Bundesverfassung verankert ist, bedarf eines effektiven Rechtsschutzes, um gerichtlich abgesichert bestehen zu können. Der Beitrag versucht, die wesentlichen und erforderlichen Kriterien der Effektivität, die den Rechtsschutz des Einzelnen gewährleisten und damit den Rechtsstaat in seiner Funktionstüchtigkeit erhalten, herauszuarbeiten. Dazu bedarf es sichernder Elemente im Hinblick auf den Zugang zum Verfahren und ebenso solcher, die die Gewährleistung im Verfahren absichern. Wird Letzteres im Wesentlichen durch die vor allem auch verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrensgarantien gewährleistet und gleichsam herausgehoben aus der Rechtsstaatlichkeit verfassungsrechtlich garantiert, ist Ersteres vielfach einfachgesetzlich festgelegt und erfährt nur indirekt durch seine Verknüpfung mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Effektivität seine verfassungsrechtliche Adelung. So oder so werden durch beides der Facettenreichtum und die inhaltliche Breite der Rechtsstaatlichkeit deutlich, die vor allem auch durch die vielfältige und differenzierte Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zum Rechtsstaatsprinzip unterstrichen wird.

