Für Oliver Wendel Holmes ist bei der Interpretation von Rechtsvorschriften der Maßstab von "normalen" Sprechern anzulegen. Demgegenüber meint Heinz Peter Rill, dass es für die Auslegung von Rechtstexten nicht auf das Verständnis eines "sorgfältigen Durchschnittslesers" ankommt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, für welche dieser Positionen die besseren Gründe sprechen.

