Das gesetzliche Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Bestreben nach Einzelstaatlichkeit geprägt und verlangt in der Regel die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Das hierfür vorgesehene Zusicherungsverfahren bringt für die Verleihungswerber in der Praxis jedoch erhebliche Nachteile und Unsicherheiten mit sich und wirft nicht zuletzt auch verfahrensrechtliche Fragen auf. Der Beitrag beleuchtet die Anwendbarkeit des Zusicherungsverfahrens bei Unionsbürgern, die Schranken für die Zulässigkeit des Widerrufs der Zusicherung und die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsgerichts, wenn dieser Widerruf erfolgreich bekämpft wird.