vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mündliche Verkündung und schriftliche Ausfertigung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen (in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes)

AbhandlungenHannah GraflZfV 2022/32ZfV 2022, 317 Heft 4 v. 30.12.2022

Bereits nach seiner Überschrift regelt § 29 VwGVG die (mündliche) Verkündung und (schriftliche) Ausfertigung der Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten. Innerhalb dieses Themenkomplexes lassen sich - aus der verfassungsgerichtlichen Judikatur - drei Fallkonstellationen ausloten: Die erste Konstellation erfasst Fälle, bei denen die Entscheidung mündlich verkündet wird, anschließend aber keine schriftliche Ausfertigung ergeht. Die zweite Konstellation betrifft die Frage, ob Begründungsmängel mündlich verkündeter Entscheidungen heilen können. Die dritte Konstellation setzt sich mit dem zeitlichen Element zwischen mündlicher Verkündung und schriftlicher Ausfertigung auseinander.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte