Die (öffentliche) wissenschaftliche Universität dient als Stätte der wissenschaftlichen Forschung und Lehre auch der Formung von Persönlichkeit und Charakter der Studierenden durch Wissenschaft (wissenschaftliche Forschung und Lehre). Formung von Persönlichkeit und Charakter durch Wissenschaft ist zuvorderst Erziehung zur Wissenschaftlichkeit. Diese ist seit 1849 einfachgesetzlich als Universitätsaufgabe festgelegt und ist der Aufgabenstellung der (öffentlichen) wissenschaftlichen Universität, ein den staatsgrundgesetzlichen bzw bundesverfassungsgesetzlichen Universitätsbegriff mitprägendes Merkmal, immanent.