Die richterliche Unabhängigkeit ist eines der konstituierenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie sichert zum einen die Vorherrschaft des Parlamentes, zum anderen die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Funktionieren der Rechtsprechung, insgesamt das verfassungsmäßige und rechtmäßige Handeln der Staatsorgane und damit vor allem auch die Gewährleistung der Grundrechte der Bürger. Auf Grund dieser überragenden Bedeutung und insbesondere wegen der Kontrolle und der Möglichkeit zur Beseitigung sowohl von Akten der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit als auch der Gesetzgebung ist die richterliche Unabhängigkeit immer wieder Angriffen ausgesetzt, die mitunter auch ihre Beeinträchtigung oder Schwächung herbeiführen wollen.*