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Die Zulässigkeit des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes des Bundesheeres zur Bewältigung der Flüchtlingskrise

AbhandlungenFlorian HornerZfV 2021/44ZfV 2021, 337 Heft 3 v. 27.9.2021

Der Herbst 2015, als täglich bis zu 20.000 Flüchtlinge die österreichische Grenze überschritten haben, hat sich stark in das kollektive Gedächtnis eingeprägt. Von Anfang an und seitdem ununterbrochen (Stand Juli 2021) unterstützt das Bundesheer bei der Bewältigung der Situation. Der vorliegende Beitrag analysiert - differenziert nach zeitlichen Gesichtspunkten wie auch nach unterschiedlichen Einsatzbereichen - die Zulässigkeit des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, den das Bundesheer seit September 2015 dem Bundesministerium für Inneres gegenüber leistet.**Die Ausführungen geben ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

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