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Beschlussfassungserfordernisse für die Vertretung der Bundes- und Landesregierung in Normprüfungsverfahren vor dem VfGH

AbhandlungenFranz A. M. KoppensteinerZfV 2021/43ZfV 2021, 333 Heft 3 v. 27.9.2021

Der vorliegende Beitrag**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. geht der Frage nach, ob auf Grund der geltenden Rechtsordnung zur (Prozess-)Vertretung der Bundes- oder Landesregierung in Normprüfungsverfahren vor dem VfGH Kollegialbeschlüsse erforderlich sind. Trotz der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung des VfGH - diese bejaht offenbar die Erforderlichkeit solcher Beschlüsse - sprechen gute Gründe dafür, dass weder in Gesetzesprüfungs- noch in Verordnungsprüfungsverfahren (betreffend eine Regierungsverordnung) ausschließlich das Kollegium der Bundes- oder Landesregierung zur Wahrnehmung der Prozessvertretung berufen ist.

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