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Immerwährende Immunität

AbhandlungenMarkus TilzerZfV 2021/26ZfV 2021, 154 Heft 1 v. 23.2.2021

Die Immunität verbringt ein ruhiges Bestehen. Phasenweise wird diese Ruhe durch politische Reformbestrebungen und aufflammende Kritik unterbrochen. Ansonsten erfüllt sie die ihr zugedachte Hauptaufgabe - den Schutz der Meinungsfreiheit innerhalb des Parlaments. In den Fokus der Öffentlichkeit gerät die Immunität ebenso, wenn Parlamentarier für Ihr Verhalten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl sich jeder "normale" Bürger für sein (Fehl-)Verhalten verantworten müsste. Dies mag befremdlich wirken, doch genau dafür wurde die Immunität in der Verfassung verankert. Sie erfüllt die Rolle, welche ihr zugedacht wurde. Nunmehr stellt sich aber die Frage, ob durch den Wandel der Zeit der Schutz der Abgeordneten überhaupt noch nötig ist.** Georg Lienbacher hat seinen Forschungsschwerpunkt auf Fragen des Staatsorganisationsrechtes gelegt. Dabei hat er sich mit den verschiedensten Facetten aus diesem Forschungsgebiet beschäftigt. Der vorliegende Beitrag soll an diese Thematik anknüpfen. Dem Jubilar ist von Seiten des Autors für die unzähligen Ratschläge und die damit verbundene Hilfsbereitschaft in allen Belangen zu danken.

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