Mit Beginn des Jahres 2019 ist das Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG, BGBl I 110/2018) in Kraft getreten. In der Regierungsvorlage zum StEntG heißt es zur Problemanalyse: "Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hochzuhalten und eine nachhaltige gedeihliche Entwicklung sichern zu können, werden umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich benötigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben in Österreich erlangen." Als Ziel des StEntG wird angegeben, dass "einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreichs in außerordentlichem Maße dienen, das besondere Interesse der Republik bestätigt werden kann, um daran besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen knüpfen zu können" (vergleiche RV 376 BlgNR 26. GP ).