Die von Marie Herberger vorgelegte Schrift ist in zumindest dreifacher Weise bemerkenswert. Zunächst fällt auf, dass es sich dabei um die publizierte Fassung einer am Europa-Institut der Universität des Saarlandes verfassten Masterarbeit handelt, die Aufnahme in eine renommierte Schriftenreihe gefunden hat. Darüber hinaus zeichnet sich das Werk durch umfassende Anhänge aus; darauf wird noch zurückzukommen sein. Schließlich behandelt die Schrift einerseits ein unionsrechtliches Thema und widmet sich andererseits Methodenfragen. Dies ist erfreulich, weil das Unionsrecht nach wie vor im Ruf, wenn nicht im Ruch steht, methodisch unterreflektiert zu sein (vergleiche etwa Matthias Jestaedt, Vom Nutzen der Rechtstheorie, in Herzig/Klamert/Palmstorfer/Puff/Vranes/Weismann [Hrsg], Europarecht und Rechtstheorie [2017] 1 [18 zur "methodenaversen Rechtsprechung des EuGH"]).